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Deutsche Gesetze...

Verfasst: Mi, 08. Apr 2009, 14:15
von Boro
...helfen demjenigen, der sie kennt.

http://observedreality.com/geschwindigkeit.pdf

Viel zu lesen, aber lustig...

Verfasst: Mi, 08. Apr 2009, 15:10
von Tekkion
pwnd ^^ aber sowas von

Verfasst: Mi, 08. Apr 2009, 15:17
von Peter
Tekkion hat geschrieben:pwnd ^^ aber sowas von
:#2:

Verfasst: Mi, 08. Apr 2009, 16:22
von Sneedy
also wenn der nen Staatsanwalt findet der Lust hat das durchzuziehen sieht er alt und arm aus glaube ich.

Verfasst: Mi, 08. Apr 2009, 19:27
von Romandra
Und alles nur wegen 38 € :-D
Sowas von ownd (o:

Verfasst: Do, 09. Apr 2009, 08:05
von Tekkion
Sneedy hat geschrieben:also wenn der nen Staatsanwalt findet der Lust hat das durchzuziehen sieht er alt und arm aus glaube ich.
die kosten um die sache zu bearbeiten würden glaube ich 38€ ein wenig übersteigen ^^

Verfasst: Do, 09. Apr 2009, 08:10
von Zar
darum haben sie das verfahren auch zurückgezogen. mein vater hat da mal was ähnliches gemacht, allerdings hat er das nicht gesetzlich aufgezogen sondern einfach irgendein missstand angeprangert, der im zusammenhang mit dem strafzettel stand. als sie dann gemeint haben, er soll bitte trotzdem zahlen, hat er gesagt er sei gar nicht der fahrzeughalter (war meine mutter) und dann hatten sie schon kein bock mehr :P

Verfasst: Do, 09. Apr 2009, 08:19
von Sneedy
also bei soner Kleinigkeit da nen Aufstand zu machen, seh ich ja noch ein, aber wenn da so ein Jura-student im 2. Semester daherkommt und meint wegen seinem Strafzettel irgendwelche Weltpolitiker als Zeugen aufführen zu müssen wäre das für mich ein Ansporn ihm juristisch das Genick zu brechen.

Verfasst: Do, 09. Apr 2009, 21:01
von Carnifex
Zar hat geschrieben:darum haben sie das verfahren auch zurückgezogen.
nur die verhandlung (wegen widerspruch) wurde abgesagt. dass der bußgeldbescheid nicht beglichen werden muss, darüber steht kein wort drin

Verfasst: Do, 09. Apr 2009, 21:50
von Cheops
Also ich lese da "Beschluss vom ... in der Bußgeldsache gegen ... wegen Verkehrsordnungswidrigkeit ... hat das Amtsgericht ... beschlossen
1. Das Verfahren wird gemäß ... eingestellt ..."
Da das komplette Verfahren von der Bußgeldstelle ans Amtsgericht ging, dazu zähle ich als juristischer Laie auch die Entscheidung über das Bußgeld, muss da imho nix mehr bezahlt werden.